Beispiel A
„Ein kleines (grosszügig vereinfachtes) Rechnungsbeispiel mag die Kostendimension eines Burnout-Falles illustrieren. Betroffen soll ein fünfundfünfzigjähriger Arbeitnehmer sein. Dieser erzielt ein Einkommen von Fr. 96 000.–. Von einem Tag auf den anderen wird er zu hundert Prozent arbeitsunfähig. Dies dauert ein Jahr, danach wird wieder eine Arbeits- und Erwerbsfähigkeit von 50%, also von Fr. 48 000.–, erreicht. Er findet sofort eine Arbeitsstelle, wo er die Resterwerbsfähigkeit ausschöpfen kann:

  • Lohnfortzahlung Arbeitgeber 30 Tage 100% = Fr. 8000.–
  • Lohnfortzahlung Krankentaggeldversicherung 11 Monate zu 80% = Fr. 70400.–
  • Invalidenrente IV 9 Jahre (9 Jahre 50%, inkl. Ehegattenrente; Basis Fr. 1300.–/Mt.) = Fr. 140400.–
  • Invalidenrente Pensionskasse 9 Jahre (9 Jahre 50%, Basis Fr. 1200.–/Mt.) = Fr. 129600.–
  • Heilungskosten Krankenkasse (stationärer Rehabilitationsaufenthalt 6 Wochen Fr. 9 000.–, Allgemeinmediziner, Psychotherapie, Medikamente) = Fr. 35000.–

Total direkte Kosten des Arbeitgebers und der Sozialversicherungen Fr. 391400.–.“

Aus: Petermann Frank Th./Studer Dieter, Burnout - Herausforderung an die anwaltliche Beratung. In: Aktuelle Juristische Praxis (AJP/PJA) 7/2003, S. 761-767

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