Die Rechtsordnung verlangt vom Arbeitgeber, die psychische und physische Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen, in der Fachsprache spricht man von der sog. Fürsorgepflicht. Diese ist in verschiedenen Rechtsnormen in unterschiedlicher Konkretisierung geregelt. Vom Arbeitgeber wird verlangt, dass er, wenn er vom Problem Kenntnis hat (oder bei genügender Aufmerksamkeit haben müsste), entsprechende Massnahmen ergreift, bspw. auf eine medizinische Abklärung drängt. Ebenso verlangt die Fürsorgepflicht vom Arbeitgeber, dass er seinen Betrieb in einer Art und Weise organisiert, dass Überbelastung von Arbeitnehmern möglichst nicht oder selten vorkommt. Verletzt der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht, so wird er dem Arbeitnehmer schadenersatz- und genugtuungspflichtig, den Versicherungen allenfalls regresspflichtig. Führt das Burnout beim Arbeitnehmer, bspw. durch einen längeren Ausfall oder weil seine Position zwischenzeitlich umbesetzt wurde, zu einem Karriereknick oder gar -bruch, so kann der Erwerbsschaden leicht eine erkleckliche Höhe erreichen. Kommt es gar zu einem Gerichtsprozess, leidet oftmals auch die Reputation des Arbeitgebers darunter.
Ein Rechtstreit kann mitunter eine kostspielige Angelegenheit sein; die meisten Anwälte arbeiten nur gegen Vorschuss, je nach Fall können Gerichts- und Anwaltskosten zu einer Belastung werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann sich daher empfehlen.